Was gehört alles in ein E-Mail Impressum?

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Denkt man an das Impressum, kommt einem in erster Linie das Impressum einer Webseite in den Sinn. Doch nicht nur online wird ein Impressum benötigt. Auch auf allen anderen Geschäftsunterlagen sind gewisse Angaben Pflicht. Welche das unter anderem sein können, fassen wir euch weiter unten zusammen.

Wo ist ein Impressum Pflicht?

Immer wenn ein Unternehmen  schriftlich mit einem Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Partner kommuniziert, braucht es ein Impressum. Das gilt sowohl für im Firmenbuch eingetragene als auch nicht eingetragene Unternehmen.

Firmenangaben gehören somit auf alle Geschäftsunterlagen. Hier eine (nicht vollständige) Auflistung:

  • Briefpapier
  • Rechnungen
  • Postkarten
  • Flyer und Plakate
  • Angebot und Kostenvoranschlag
  • Magazine und Firmenberichte
  • E-Mails und Newsletter
  • Webseite

Je nach Medium sind neben den Firmenangaben noch weitere rechtliche Hinweise verpflichtend. Es gilt also sich genau zu informieren.

Angaben im E-Mail Impressum

Es wird zwischen den verschiedenen Rechtsformen unterschieden. Bei einer im Firmenbuch eingetragenen Firma sind folgende Angaben erforderlich:

  • Firmenname wie im Firmenbuch
  • Bei Einzelunternehmen zusätzlich der eigene Name
  • Adresse (Firmensitz wie im Firmenbuch)
  • Firmenbuchgericht
  • Firmenbuchnummer
  • Rechtsform
  • Bei GmbH und GmbH & Co KG zusätzlich alle Angaben auch über den unbeschränkt haftenden Gesellschafter
  • gegebenenfalls mit Zusatz „in Liquidation“

Diverse Muster für die jeweiligen Firmen-Rechtsformen hat die WKO in einem Dokument gesammelt: Das korrekte E-Mail Impressum PDF

Brauche ich das wirklich?

Ja, es gibt keine Ausnahmen. Jedes Unternehmen benötigt ein Impressum in jeder versendeten E-Mail. Bei Newslettern, Weihnachtsgrüßen oder sonstigen Verteilern sind sogar noch weitere Angaben notwendig, die wir hier noch nicht erläutert haben.

Strafen

Für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen kann das Firmenbuchgericht bei falschen oder unvollständigen Angaben Zwangsstrafen von bis zu EUR 3.600 verhängen.1) Für andere Gewerbetreibende sieht die Gewerbeordnung eine Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.090 vor.2)

Weitere Informationen

Dieser Blogartikel ist keine Rechtsberatung, sondern dient nur als Anhaltspunkt für ein E-Mail Impressum.. Wir möchten euch Tipps und Empfehlungen hinterlassen und dadurch das Risiko von Abmahnungen und Strafen einschränken.

Wir übernehmen daher keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Vielen Dank an dieser Stelle an Dr. Christine Knecht-Kleber LL.M., die uns  auf die Notwendigkeit eines E-Mail Impressums hingewiesen hat. Sie ist Anwältin für IT- und Medienrecht. Kontaktdaten und weitere Informationen hier: www.dckk.at.

1) https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Impressumsvorschriften_fuer_E-Mails_und_Websites_nach_dem_.html

2) https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Impressumsvorschriften_fuer_E-Mails_und_Websites_nach_der_1.html

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